Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Arbeitsbescheinigung - Anspruch auf Arbeitslosengeld××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitsbescheinigung - Anspruch auf Arbeitslosengeld (aufgehoben) 1
Art. 1 § 3aufgehoben
in Kraft 01.01.1979 – 30.06.1996 · idF BGBl. Nr. 11/1979 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 301/1996 Art. 1 § 3↗RIS↗
§ 3. Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber oder dessen Beauftragten zu fertigen. Zweitausfertigungen der Arbeitsbescheinigung sind als solche zu bezeichnen.