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Fassungsvergleich zu Arbeiter-Abfertigungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeiter-Abfertigungsgesetz 1
Art. 1 § 3neu
in Kraft ab 01.07.1979 · idF BGBl. Nr. 107/1979 Art. 1 § 3↗RIS↗
Unabdingbarkeit
§ 3.
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des § 2 zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.