Änderungen zwischen den Fassungen
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 3geändert
§ 3.
Das Pauschale für die Hausbeschauorgane beträgt 8 S 0,58 € für jede Stunde der Beschautätigkeit und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, höchstens jedoch 450 S 32,8 € im Kalendermonat.