Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) 1
Art. 1 § 3geändert
in Kraft 01.07.1989 – 31.12.2001 · idF BGBl. Nr. 403/1989 · danach: BGBl. II Nr. 464/2001 Art. 1 § 3↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2002 · idF BGBl. II Nr. 464/2001 Art. 1 § 3↗RIS↗
§ 3.
Das Pauschale für die Hausbeschauorgane beträgt 8 S 0,58 € für jede Stunde der Beschautätigkeit und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, höchstens jedoch 450 S 32,8 € im Kalendermonat.