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Fassungsvergleich zu Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke 1
Art. 1 § 3neu
in Kraft ab 01.10.2012 · idF BGBl. II Nr. 315/2012 Art. 1 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft.