Änderungen zwischen den Fassungen
Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 3neu
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung und die Anlage zu dieser Verordnung treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.