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Fassungsvergleich zu ÖBB – Dienst- und Lohnordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

ÖBB – Dienst- und Lohnordnung (aufgehoben) 1
Art. 1 § 31aufgehoben
in Kraft 01.01.1954 – 31.12.1995 · idF BGBl. Nr. 96/1954 Art. 1 § 31↗RIS↗
§ 31.
Abweichend von den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 findet diese Dienst- und Lohnordnung auch auf Personen Anwendung, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Dienst- und Lohnordnung bereits in einem Dienstverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen stehen, für den dauernden Bedarf aufgenommen worden sind und nur wegen Überschreitung des für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschriebenen Höchstalters nicht nach den Bestimmungen der Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 263/1947, behandelt werden konnten.