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Fassungsvergleich zu ÖBB – Dienst- und Lohnordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

ÖBB – Dienst- und Lohnordnung (aufgehoben) 1
Art. 1 § 35aaufgehoben
in Kraft 01.07.1990 – 31.12.1995 · idF BGBl. Nr. 799/1990 Art. 1 § 35a↗RIS↗
§ 35a.
(1) Hat eine Lohnbedienstete eine Abfertigung gemäß § 27 Abs. 3 Z 2 lit. a in der vor dem 1. Jänner 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 27 Abs. 6 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1989 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
(2) Hat ein Lohnbediensteter eine Abfertigung gemäß § 27 Abs. 3 Z 1 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 27 Abs. 6 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.