Änderungen zwischen den Fassungen
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 4aufgehoben
§ 4.
Bei der monatlichen Abrechnung der Aufwandsentschädigung sind Überstundenbruchteile, wenn sie mehr als 30 Minuten betragen, als volle Stunde zu rechnen, wenn sie weniger als 30 Minuten betragen, unberücksichtigt zu lassen.
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