Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 4aufgehoben
§ 4.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit, BGBl. Nr. 456/1987, sowie die Anlagen A, B und C zu dieser Verordnung außer Kraft.