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Fassungsvergleich zu Land- und forstwirtschaftliche Schulbeiräte – Wirkungsbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Schulbeiräte – Wirkungsbereich 1
Art. 1 § 4neu
in Kraft ab 13.06.1975 · idF BGBl. Nr. 317/1975 Art. 1 § 4↗RIS↗
§ 4.
Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb von drei Jahren nach Kundmachung dieses Bundesgesetzes zu erlassen.