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Fassungsvergleich zu Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen 1
Art. 1 § 4neu
in Kraft ab 13.06.1975 · idF BGBl. Nr. 319/1975 Art. 1 § 4↗RIS↗
Übertritt von der Schule eines Landes in die Schule eines anderen Landes
§ 4.
Die in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule eines Landes zurückgelegte Schulzeit ist für die Erfüllung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulpflicht in einem anderen Bundesland anzurechnen.