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Fassungsvergleich zu Festsetzung der Journaldienstzulage für die Ärzte an den Universitätskliniken der Medizinischen Fakultäten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung der Journaldienstzulage für die Ärzte an den Universitätskliniken der Medizinischen Fakultäten 1
Art. 1 § 4neu
in Kraft ab 01.12.1999 · idF BGBl. II Nr. 202/2000 Art. 1 § 4↗RIS↗
§ 4.
Bruchteile von Journaldienststunden sind jedenfalls durch Freizeit auszugleichen.