Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 4neu
Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander
§ 4.
Durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro in dem in § 2 zweiter Satz festgelegten Ausmaß erfahren die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung.