Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen 1
Art. 1 § 5neu
in Kraft ab 13.06.1975 · idF BGBl. Nr. 319/1975 Art. 1 § 5↗RIS↗
Schulgeldfreiheit
§ 5.
Der Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen und Unfallversicherungsprämien wird hiedurch nicht berührt.