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Fassungsvergleich zu UWFG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umwelt- und Wasserwirtschaftsfondsgesetz (UWFG) 1
Art. 1 § 5neu
in Kraft ab 01.04.1987 · idF BGBl. Nr. 79/1987 Art. 1 § 5↗RIS↗
§ 5.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gehen das Vermögen und die sonstigen Rechte sowie die Verpflichtungen des Wasserwirtschaftsfonds und des Umweltfonds auf den Fonds als Gesamtrechtsnachfolger über.