Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 50neu
Register
1. „Jv'' für Justizverwaltungsangelegenheiten,
2. „Gs'' für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
3. „Gw'' für Angelegenheiten der §§ 33 Abs. 2 und 362 Abs. 1 Z 2 StPO,
4. „Gd'' für Disziplinarsachen der Richter, Rechtsanwälte und Notare,
5. „Pers'' für Personalangelegenheiten und
6. „Gn'' für alle übrigen Angelegenheiten.