Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R) 1
Art. 1 § 8neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 396/1922 Art. 1 § 8↗RIS↗
Artikel 8.
Für den Fall, als die Bestimmungen des Artikels 5 in Kraft treten, werden beide Regierungen beim Grenzregulierungsausschusse das Begehren zwecks Richtigstellung der Grenze in dem besagten Thayaabschnitte mit dem Hinweise auf den Inhalt der ganzen Vereinbarung stellen.