Änderungen zwischen den Fassungen
Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten (ZDBR-GO)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 8geändert
Beratung und Abstimmung
§ 8.
Die Senate des Zivildienstbeschwerderates Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten beraten und stimmen in nichtöffentlicher Sitzung ab.