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Fassungsvergleich zu Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten 1
Art. 1 § 8neu
in Kraft ab 15.04.1959 · idF BGBl. Nr. 101/1959 Art. 1 § 8↗RIS↗
§ 8.
Der Erteilung des Unterrichtes in slowenischer Unterrichtssprache steht nicht entgegen, daß die deutsche Sprache als Staatssprache der Republik Österreich (Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929) als Pflichtgegenstand vorzusehen ist.