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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka) (aufgehoben) 1
Art. 10neu
in Kraft 16.04.1978 – 30.09.2016 · idF BGBl. Nr. 213/1978 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 157/2016 Art. 10↗RIS↗
ARTIKEL 10
Direkter Transitverkehr
Fluggäste, die sich auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Vertragschließenden Teiles befinden, werden keiner Kontrolle unterzogen. Gepäck und Fracht im direkten Transitverkehr ist von Zöllen und ähnlichen Abgaben befreit.