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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 16.12.1961 · idF BGBl. Nr. 88/1962 Art. 10↗RIS↗
ARTIKEL 10
1. Dieses Zusatzprotokoll tritt in Kraft, sobald es drei Mitglieder des Europarates gemäß Artikel 9 ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder es ratifiziert haben.
2. Für jedes Mitglied, das es in der Folge ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder es ratifiziert, tritt das Zusatzprotokoll mit dem Tage der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft.