Änderungen zwischen den Fassungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Bestellung und Zulassung von Leitern konsularischer Vertretungen
Anmerkung