Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Dieses Übereinkommen, dessen englischer, russischer, französischer, spanischer und chinesischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven der Depositarregierungen hinterlegt. Beglaubigte Abschriften dieses Übereinkommens werden den Regierungen der Staaten, die es unterzeichnen oder ihm beitreten, von den Depositarregierungen zugeleitet.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterzeichneten, hierzu gehörig befugt, dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Washington, London und Moskau am 22. April 1968 in drei Urschriften.