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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 10.09.1976 · idF BGBl. Nr. 481/1976 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.
Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.