Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 10neu
Artikel 10
Das vorliegende Abkommen tritt 60 Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Es wird für die Dauer der Abwicklung des Darlehens gemäß Artikel 2 abgeschlossen.
Geschehen in Kuala Lumpur am 12. Juli 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.