Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 03.04.1978 · idF BGBl. Nr. 158/1978 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia vereinbaren hiemit, daß Vertreter der beiden Regierungen zu einem beiden Vertragsparteien genehmen Zeitpunkt entweder in Wien oder in Nairobi zwecks Prüfung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien und deren einander geleisteten Hilfe zusammentreten werden. Diese Konsultationen beinhalten eine Überprüfung des Zweckes, auf den diese Hilfe und Zusammenarbeit gerichtet war, sowie eine Beratung über Projekte, die voraussichtlich in Zukunft erforderlich sein werden.
Geschehen in Nairobi, am 2. Feber 1978 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.