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Fassungsvergleich zu Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT 1
Art. 10neu
in Kraft ab 04.06.1988 · idF BGBl. Nr. 312/1988 Art. 10↗RIS↗
KAPITEL V
Allgemeine Bestimmungen
ARTIKEL 10
Vorsichtsmaßnahmen
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, alle im Interesse ihrer Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen.