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Fassungsvergleich zu Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 02.02.1997 · idF BGBl. I Nr. 17/1997 Art. 10↗RIS↗
Artikel X
Schlichtungsverfahren
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung von oder den Verstoß gegen Vertragsbestimmungen ist jede Vertragspartei bereit, eine gütliche Einigung herbeizuführen.