Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, die Überweisung der zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern zugesprochenen Beträge zu erleichtern.
Anmerkung