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Fassungsvergleich zu Internationale Patentklassifikation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Patentklassifikation 1
Art. 10neu
in Kraft ab 07.10.1975 · idF BGBl. Nr. 517/1975 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Revision des Abkommens
(1) Dieses Abkommen kann von Zeit zu Zeit von einer besonderen Konferenz der Länder des besonderen Verbands Revisionen unterzogen werden.
(2) Die Einberufung einer Revisionskonferenz wird von der Versammlung beschlossen.
(3) Die Artikel 7, 8, 9 und 11 können entweder durch eine Revisionskonferenz oder nach Maßgabe des Artikels 11 geändert werden.