Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 1
Art. 10neu
in Kraft ab 29.08.1980 · idF BGBl. Nr. 313/1980 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Durch die Eheschließung zwischen dem Vater und der Mutter eines unehelichen Kindes erhält dieses die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes.
Schlagworte
Legitimation