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Fassungsvergleich zu Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger 1
Art. 10neu
in Kraft ab 21.08.1982 · idF BGBl. Nr. 294/1982 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.