Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen – Zusatzprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen – Zusatzprotokoll 1
Art. 10neu
in Kraft ab 31.07.1983 · idF BGBl. Nr. 296/1983 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Das Europäische Komitee für Strafrechtsfragen des Europarats wird die Durchführung dieses Protokolls verfolgen; soweit erforderlich, erleichtert es die gütliche Behebung aller Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung des Protokolls ergeben könnten.