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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.01.1961 · idF BGBl. Nr. 26/1961 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Vorbehalte zu diesem Abkommen sind nicht zulässig.