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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 16.06.1972 · idF BGBl. Nr. 298/1972 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Die schwedischen Steuerbehörden nehmen Korrespondenzen und Beschwerden betreffend die Artikel 6 bis 9 von Antragstellern in Österreich in schwedischer oder deutscher Sprache entgegen.