Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rechtsstellung der Flüchtlinge (Protokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsstellung der Flüchtlinge (Protokoll) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 05.09.1973 · idF BGBl. Nr. 78/1974 Art. 10↗RIS↗
Artikel X
VERSTÄNDIGUNGEN DURCH DEN GENERALSEKRETÄR DER VEREINTEN NATIONEN
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen gibt den im obigen Artikel V bezeichneten Staaten den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls, die Beitritte, Vorbehalte und Zurücknahmen von Vorbehalten zum Protokoll, sowie diesbezügliche Kündigungen, Erklärungen und Notifizierungen bekannt.