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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung Bahnhof Brennero/Brenner, Innsbruck-Fortezza (Italien) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 471/1985 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Die Entscheidung, in welchen Reisezügen die Grenzabfertigung während der Fahrt vorgenommen wird, treffen die beiderseits für die Grenzabfertigung und den Eisenbahnverkehr zuständigen Behörden nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften.