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Fassungsvergleich zu Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Warenverkehr - Zahlungen (Deutschland) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 27.08.1937 · idF BGBl. Nr. 314/1937 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10.
Das Abkommen kann bis zum Ende eines jeden Monats zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.