Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Touristenverkehr anfallen, erfolgen nach den Bestimmungen des zwischen Österreich und Ungarn jeweils in Kraft stehenden Zahlungsabkommens.