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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn 1
Art. 10neu
in Kraft ab 16.12.1980 · idF BGBl. Nr. 3/1981 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Touristenverkehr anfallen, erfolgen nach den Bestimmungen des zwischen Österreich und Ungarn jeweils in Kraft stehenden Zahlungsabkommens.