Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 10neu
Artikel X. Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, gemeinsam Mittel zu suchen, um die Beschränkungen, die den internationalen Verkehr mit den im Artikel I erwähnten Lehrfilmen behindern könnten, auf ein Mindestmaß herabzusetzen.