Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich über die kulturellen und künstlerischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel X. Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik werden in ihrem Wirkungsbereiche dafür Sorge tragen, daß in den Lehrplänen der beiderseitigen mittleren Lehranstalten dem Unterrichte der französischen Sprache in Österreich, beziehungsweise dem Unterrichte der deutschen Sprache in Frankreich auch weiterhin zumindest seine derzeitige Bedeutung beigemessen wird.