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Fassungsvergleich zu Tierseuchenübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Tierseuchenübereinkommen 1
Art. 10neu
in Kraft ab 14.08.1926 · idF BGBl. Nr. 240/1926 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10.
Die bei dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens etwa noch bestehenden, mit seinen Bestimmungen nicht vereinbarlichen Beschränkungen und Verbote sind außer Kraft zu setzen.