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Fassungsvergleich zu Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD 1
Art. 10neu
in Kraft ab 17.05.1974 · idF BGBl. Nr. 559/1974 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien findet nach Bedarf ein Meinungsaustausch statt, um eine enge Zusammenarbeit und eine Verständigung in allen die Anwendung und die Auslegung dieses Vertrages berührenden Angelegenheiten herbeizuführen.