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Fassungsvergleich zu Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Feuchtgebiete als Lebensraum für Wasser- und Watvögel 1
Art. 10neu
in Kraft ab 16.04.1983 · idF BGBl. Nr. 225/1983 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
1. Dieses übereinkommen tritt vier Monate, nachdem sieben Staaten nach Artikel 9 Absatz 2 Parteien dieses übereinkommens geworden sind, in Kraft.
2. Danach tritt dieses übereinkommen für jede Vertragspartei vier Monate nach dem Tag der Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.