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Fassungsvergleich zu Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen, Reisegepäck und Güter (Italien) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 15.11.1948 · idF BGBl. Nr. 226/1949 Art. 10↗RIS↗
Artikel X.
Dieses Übereinkommen ist in zweifacher Ausfertigung in deutscher und italienischer Sprache erstellt, deren beide Texte gleichmäßig authentisch sind.
Geschehen zu Rom am 9. November 1948.