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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Spanien) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 11.05.1962 · idF BGBl. Nr. 155/1962 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10. Auswirkung multilateraler Abkommen.
Das vorliegende Abkommen und seine Anhänge sollen abgeändert werden, soweit dies zur Anpassung an ein für beide Vertragschließenden Teile verbindliches multilaterales Übereinkommen erforderlich ist.