Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 23.01.1976 · idF BGBl. Nr. 43/1976 Art. 10↗RIS↗
ARTIKEL 10
Durchführung und Überprüfung
(1) Vertreter der zuständigen Behörden werden gemeinsam verwaltungstechnische Maßnahmen zur Durchführung dieser Vereinbarung absprechen. Solche Maßnahmen können einvernehmlich geändert werden, um den jeweiligen Erfordernissen des Straßengüterverkehrs zu entsprechen.
(2) Auf Antrag einer der beiden zuständigen Behörden werden deren Vertreter zu einem für beide Seiten annehmbaren Zeitpunkt zusammentreten, um die Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu prüfen.