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Fassungsvergleich zu Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran 1
Art. 10neu
in Kraft ab 07.08.1989 · idF BGBl. Nr. 329/1989 Art. 10↗RIS↗
ARTIKEL 10
Verbot von Beförderungen im Binnenverkehr
Keine Bestimmung dieses Abkommens gestattet den Unternehmern der Vertragschließenden Parteien die Beförderung von Personen oder Gütern von einem Ort zu einem anderen Ort innerhalb des Hoheitsgebietes der anderen Vertragschließenden Partei.