Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 10neu
ARTIKEL 10
Verbot von Beförderungen im Binnenverkehr
Keine Bestimmung dieses Abkommens gestattet den Unternehmern der Vertragschließenden Parteien die Beförderung von Personen oder Gütern von einem Ort zu einem anderen Ort innerhalb des Hoheitsgebietes der anderen Vertragschließenden Partei.