Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken 1
Art. 10neu
in Kraft ab 27.10.1999 · idF BGBl. III Nr. 178/1999 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Revision des Abkommens
(1) Dieses Abkommen kann von Zeit zu Zeit von einer besonderen Konferenz der Länder des besonderen Verbands Revisionen unterzogen werden.
(2) Die Einberufung einer Revisionskonferenz wird von der Versammlung beschlossen.
(3) Die Artikel 7, 8, 9 und 11 können entweder durch eine Revisionskonferenz oder nach Maßgabe des Artikels 11 geändert werden.