Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 10neu
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 10
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens gelten die Artikel 6 und 7 dieser Vereinbarung entsprechend.