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Norm
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Fassungen
Art. 10 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
BGBl
Art. 10 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Judikatur
Art. 10 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Art. 10 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 10
neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF
BGBl. III Nr. 134/2005
Art. 10↗
RIS↗
Artikel 10 Andere Quellensteuern
Dieses Abkommen hindert die Vertragsparteien nicht daran, gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen andere Arten der Quellensteuer als die nach Artikel 6 zu erheben.